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gültig ab 1. Juli 2023
Verkäufe und Lieferungen der LumiraDx GmbH (nachfolgend: “LumiraDx”) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “Lieferbedingungen”), welche der Besteller („Besteller“ oder „Kunde“) durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn LumiraDx diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2.1 Die Angebote von LumiraDx sind freibleibend, es sei denn ein Angebot wird einem individualisierten Kunden individuell mit Annahmefrist unterbreitet. Ein Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LumiraDx zustande. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch Lieferung der vom Kunden bestellten Ware. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch Annahme eines dem individualisierten Kunden individuell unterbreiteten und mit Annahmefrist versehenen Vertragsangebots. In allen Fällen des Zustandekommens eines Vertrages gelten diese Lieferbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LumiraDx.
2.2 LumiraDx behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind LumiraDx auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LumiraDx dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Der Außendienst von LumiraDx ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben oder rechtsverbindliche Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen zu machen.
3.1 Feste Lieferfristen oder -termine bestehen nicht. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von LumiraDx schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet oder bestätigt worden sind und der Besteller LumiraDx alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder dem Datum der Angebotsannahme des Kunden. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
3.2 Wenn und soweit nicht anders vereinbart, versendet LumiraDx die bestellten Waren an den Besteller; Einzelheiten dazu sind in nachstehender Ziffer 4 geregelt. Soweit regelmäßige Lieferungen von Reagenzien vereinbart sind, wird LumiraDx sie im Falle der Auslieferung bis zum 6. Werktag jedes vertraglich vereinbarten Liefermonats versenden.
3.3 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflußbereiches von LumiraDx liegende und von LumiraDx nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden LumiraDx für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LumiraDx berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. LumiraDx ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.
3.5 LumiraDx kann aus begründetem Anlass in zumutbarem Umfang Teillieferungen vornehmen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 3.6 genannten Fällen.
3.6 LumiraDx behält sich die richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung wie folgt vor: Wird LumiraDx selbst nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert, obwohl LumiraDx bei dem eigenen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen der bestellten Ware aufgegeben hat und gegenüber diesem auch die eigenen vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, wird LumiraDx für die Dauer der nicht rechtzeitigen und/oder nicht richtigen Selbstbelieferung von der Leistungspflicht frei und kann überdies nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten. LumiraDx ist verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zum in Aussicht gestellten oder vereinbarten Lieferdatum unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten. Ansprüche des Kunden gegen LumiraDx sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, LumiraDx hätten die fehlende eigene Lieferfähigkeit zu vertreten. Betrifft die nicht richtige und/oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Kunden, ist LumiraDx ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde schriftlich ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages erklärt. Ist letzteres der Fall, wird LumiraDx vorbehaltlich in solchen Fällen getroffener individueller abweichender Vereinbarungen hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung betroffen sind, von der Leistungspflicht dauerhaft frei, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von LumiraDx bedarf.
4.1 Wenn und soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren von LumiraDx an den Besteller versendet. Die Wahl der Versandart bleibt LumiraDx vorbehalten.
4.2 Die Lieferung von LumiraDx an den Besteller erfolgt gemäß CIP Incoterms 2010. Als Lieferort („Lieferort“) ist das jeweilige erste Logistikzentrum (Güterverteilzentrum) des Frachtführers in Deutschland, das die Ware für den Transport an den Kunden erreicht, vereinbart. Am Lieferort gehen das Eigentum sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
4.3 Pro Versendung einschließlich Reagenzien wird dem Besteller eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10 netto berechnet, wenn der Bestellwert EUR 100 netto nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen sind Teil- oder Fehllieferungen. Übersteigt der Bestellwert EUR 100 netto, erfolgt keine Berechnung von Versandkosten. Bei auf Wunsch des Bestellers erfolgenden Eilzustellungen und Samstagszustellungen berechnen wir eine erhöhte Versandkostenpauschale in Höhe unserer Nettoversandkosten zzgl. MwSt.
4.4 Pro Versendung mit Trockeneis gekühlter Ware wird dem Besteller eine Trockeneispauschale in Höhe von EUR 50 netto berechnet, wenn der Bestellwert EUR 1.500 netto nicht übersteigt.
5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von LumiraDx. Die darin genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Erfolgt die Lieferung des Liefergegenstandes erst 4 Monate nach Vertragsschluss aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, behält LumiraDx sich eine Preisanpassung vor.
5.2 Jede Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf ein angegebenes Bankkonto fällig. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn LumiraDx über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann.
5.3 Soweit der Besteller nicht durch eine Mahnung von LumiraDx in Verzug gesetzt worden ist, kommt er in jedem Falle 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
5.4 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist LumiraDx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per annum zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.5 Wird LumiraDx nach dem Vertragsabschluß die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist LumiraDx berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann LumiraDx unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
5.6 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.8 LumiraDx kann eine Belieferung des Kunden von einer Vorauszahlung des Rechnungsbetrages brutto abhängig machen.
6.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
6.2 Bei jeder Mängelrüge steht LumiraDx das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller LumiraDx notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. LumiraDx kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an LumiraDx auf Kosten von LumiraDx zurückschickt. Bei Rücksendungen sind die Geräte zu desinfizieren und die jeweiligen besonderen Gefahrenvorschriften zu beachten. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er LumiraDx zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z.B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.
6.3 LumiraDx ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen.
6.4 Der Besteller wird LumiraDx die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
6.5 Sofern LumiraDx Teile ersetzt hat, gehen die entfernten Teile in das Eigentum von LumiraDx über.
6.6 LumiraDx übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von LumiraDx zu vertreten sind.
6.7 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt LumiraDx, sofern der von dem Besteller beanstandete Mangel tatsächlich festgestellt wird.
6.8 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.
6.9 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für neu hergestellte Liefergegenstände beträgt 12 Monate, für gebrauchte Liefergegenstände 6 Monate, jeweils seit dem Zeitpunkt der Ablieferung.
6.10 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 7 etwas anderes vorsieht.
6.11 Wenn und soweit in einer einem Produkt beigefügten Produktinformation oder Gebrauchsanleitung eine längere Gewährleistungsfrist als die in Ziffer 6.9 genannte für ein konkretes Produkt gewährt wird, so gilt zu Gunsten des Bestellers die längere Verjährungsfrist.
6.12 Teststreifen und Verbrauchmaterialien haben nur eine beschränkte Haltbarkeit oder aber ein Verfalldatum, die auf den Produktverpackungen bzw. in Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen genannt werden. Nach Ablauf des Haltbarkeits- oder Verfallsdatums dürfen die betreffenden Produkte nicht mehr verwendet werden.
7.1 LumiraDx haftet auf Schadensersatz
(i) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
(ii) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
(iii) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetz und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
(iv) ansonsten für schuldhaft von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Personenschäden.
7.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 7.1 erfüllt, haftet LumiraDx nicht auf Schadensersatz. LumiraDx haftet insbesondere nicht für die Folgen unsachgemäßer Änderung oder Behandlung der Ware, bei medizinisch technischen Geräten insbesondere nicht für durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien verursachte Schäden oder die Folgen mangelhafter Wartung seitens des Käufers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden
7.3 Die Ziffern 7.1 und 7.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
7.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
8.1 Auf den Kauf und die Nutzung von Software sind die Bestimmungen der Endverbraucherverträge einschließlich des LumiraDx Platform Software Lizenzvertrages anwendbar.
8.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung wird der Kunde Waren / Produkte ausschließlich zur eigenen Nutzung erwerben und wird diese insbesondere nicht an Dritte weiterveräußern oder überlassen. Der Kunde versichert, daß er die Waren und Produkte evaluiert hat und daß diese für seinen beabsichtigten Verwendungszweck sowohl passen als auch klinisch geeignet sind.
8.3 Zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, so ist LumiraDx berechtigt, die Nutzung und/oder den Zugang zu LumiraDx-Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder zu beendigen.
8.4 Der Kunde wird die Warenzeichen und Marken sowie Originalverpackungen von LumiraDx respektieren und diese nicht mißbräuchlich verwenden.
Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er LumiraDx im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie LumiraDx die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch LumiraDx die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt LumiraDx von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen LumiraDx geltend machen mögen.
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wenn und soweit in einem Produkt beigefügten Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen Bedingungen enthalten bzw. aufgeführt werden, die von diesen Lieferbedingungen abweichen, so gehen die Lieferbedingungen vor, allerdings nicht in den in Ziffer 6.11 genannten Fällen.
11.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln. Dies gilt ebenso, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. LumiraDx ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
gültig ab 1. Januar 2023
Verkäufe und Lieferungen der LumiraDx GmbH, Graz (nachfolgend: “LumiraDx”) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “Lieferbedingungen”), welche der Besteller („Besteller“ oder „Kunde“) durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn LumiraDx diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Lieferbedingungen gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
2.1 Die Angebote von LumiraDx sind freibleibend. Ein Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LumiraDx zustande und richtet sich dann ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Lieferbedingungen. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch Lieferung der vom Kunden bestellten Ware. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LumiraDx. Wir behalten uns in dem Zusammenhang insbesondere vor, Bestellungen von Verbrauchern nicht zu akzeptieren bzw. nicht auszuführen.
2.2 LumiraDx behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind LumiraDx auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LumiraDx dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Der Außendienst von LumiraDx ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben oder rechtsverbindliche Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen zu machen.
3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von LumiraDx schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller LumiraDx alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
3.2 Sofern LumiraDx mit dem Besteller nichts anders vereinbart, versendet LumiraDx die bestellten Waren an den Besteller; Einzelheiten dazu sind in nachstehender Ziffer 4 geregelt. Soweit regelmäßige Lieferungen von Reagenzien vereinbart sind, wird LumiraDx sie im Falle der Auslieferung bis zum 6. Werktag jedes vertraglich vereinbarten Liefermonats versenden.
3.3 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von LumiraDx liegende und von LumiraDx nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden LumiraDx für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LumiraDx berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. LumiraDx ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.
3.5 LumiraDx kann aus begründetem Anlass in zumutbarem Umfang Teillieferungen vornehmen.
4.1 Wenn und soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren von LumiraDx an den Besteller versendet. Die Wahl der Versandart bleibt LumiraDx vorbehalten.
4.2 Die Lieferung von LumiraDx an den Besteller erfolgt gemäß CIP Incoterms 2010. Als Lieferort („Lieferort“) ist das jeweilige erste Logistikzentrum (Güterverteilzentrum) des Frachtführers in Österreich, das die Ware für den Transport an den Kunden erreicht, vereinbart. Am Lieferort gehen das Eigentum sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
4.3 Pro Warenlieferung einschließlich Reagenzien wird dem Besteller eine Versandkostenpauschale in Höhe von 10 € zzgl. MwSt. berechnet, wenn der Bestellwert netto 100 Euro nicht übersteigt. Übersteigt der Bestellwert EUR 100 netto, erfolgt keine Berechnung von Versandkosten. Hiervon ausgenommen sind Teil- oder Fehllieferungen. Bei auf Wunsch des Bestellers erfolgenden Eilzustellungen und Samstagszustellungen berechnen wir eine erhöhte Versandkostenpauschale in Höhe unserer Nettoversandkosten zzgl. MwSt.
5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von LumiraDx. Die darin genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Erfolgt die Lieferung des Liefergegenstandes erst 4 Monate nach Vertragsschluss aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, behält LumiraDx sich eine Preisanpassung vor.
5.2 Jede Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf ein angegebenes Bankkonto fällig. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn LumiraDx über den Betrag verfügen kann. Wir behalten uns vor, bei Neukundenbestellungen Vorkasse zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Bestellwert netto EUR 5.000 übersteigt oder aber der Besteller sich im Verzug befindet.
5.3 Soweit der Besteller nicht durch eine Mahnung von LumiraDx in Verzug gesetzt worden ist, kommt er in jedem Falle 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
5.4 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist LumiraDx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per annum zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.5 Wird LumiraDx nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist LumiraDx berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann LumiraDx unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
5.6 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.8 LumiraDx kann eine Belieferung des Kunden von einer Vorauszahlung des Rechnungsbetrages brutto abhängig machen.
6.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
6.2 Bei jeder Mängelrüge steht LumiraDx das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller LumiraDx notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. LumiraDx kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an LumiraDx auf Kosten von LumiraDx zurückschickt. Bei Rücksendungen sind die Geräte zu desinfizieren und die jeweiligen besonderen Gefahrenvorschriften zu beachten. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er LumiraDx zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z.B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.
6.3 LumiraDx ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen.
6.4 Der Besteller wird LumiraDx die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
6.5 Sofern LumiraDx Teile ersetzt hat, gehen die entfernten Teile in das Eigentum von LumiraDx über.
6.6 LumiraDx übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von LumiraDx zu vertreten sind.
6.7 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt LumiraDx, sofern der von dem Besteller beanstandete Mangel tatsächlich festgestellt wird.
6.8 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.
6.9 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für neu hergestellte Liefergegenstände beträgt 12 Monate, für gebrauchte Liefergegenstände 6 Monate, jeweils seit dem Zeitpunkt der Lieferung.
6.10 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 7 etwas anderes vorsieht.
6.11 Wenn und soweit in einer einem Produkt beigefügten Produktinformation oder Gebrauchsanleitung eine längere Gewährleistungsfrist als die in Ziffer 6.9 genannte für ein konkretes Produkt gewährt wird, so gilt zu Gunsten des Bestellers die längere Verjährungsfrist.
6.12 Teststreifen und Verbrauchmaterialien haben nur eine beschränkte Haltbarkeit oder aber ein Verfalldatum, die auf den Produktverpackungen bzw. in Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen genannt werden. Nach Ablauf des Haltbarkeits- oder Verfallsdatums dürfen die betreffenden Produkte nicht mehr verwendet werden.
7.1 LumiraDx haftet auf Schadensersatz
(i) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
(ii) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
(iii) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetz und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
(iv) ansonsten für schuldhaft von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Personenschäden.
Die vorstehenden Bestimmungen über den Schadensersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch statt oder neben einem Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird.
7.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 7.1 erfüllt, haftet LumiraDx nicht auf Schadensersatz, d.h. LumiraDx haftet insbesondere nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit (außer in den in den Fallgruppen der Ziffer 7.1 genannten). LumiraDx haftet insbesondere auch nicht für die Folgen unsachgemäßer Änderung oder Behandlung der Ware, bei medizinisch technischen Geräten insbesondere nicht für durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien verursachte Schäden oder die Folgen mangelhafter Wartung seitens des Käufers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden
7.3 Die Ziffern 7.1 und 7.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
7.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
7.5 Regressforderungen i.S.d. § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre von LumiraDx verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8.1 Auf den Kauf und die Nutzung von Software sind die Bestimmungen der Endverbraucherverträge einschließlich des LumiraDx Platform Software Lizenzvertrages anwendbar.
8.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung wird der Kunde Waren / Produkte ausschließlich zur eigenen Nutzung erwerben und wird diese insbesondere nicht an Dritte weiterveräußern oder überlassen. Der Kunde versichert, daß er die Waren und Produkte evaluiert hat und daß diese für seinen beabsichtigten Verwendungszweck sowohl passen als auch klinisch geeignet sind.
8.3 Zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, so ist LumiraDX berechtigt, die Nutzung und/oder den Zugang zu LumiraDX-Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder zu beendigen.
8.4 Der Kunde wird die Warenzeichen und Marken sowie Originalverpackungen von LumiraDX respektieren und diese nicht mißbräuchlich verwenden.
Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er LumiraDx im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie LumiraDx die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch LumiraDx die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt LumiraDx von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen LumiraDx geltend machen mögen.
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wenn und soweit in einem Produkt beigefügten Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen Bedingungen enthalten bzw. aufgeführt werden, die von diesen Lieferbedingungen abweichen, so gehen die Lieferbedingungen vor, allerdings nicht in den in Ziffer 6.11 genannten Fällen.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Klagenfurt. Dies gilt ebenso, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. LumiraDx ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.5 Ein Umtausch oder eine Rückgabe gelieferter Produkte ist ausgeschlossen, soweit die gelieferten Produkte mangelfrei sind.
LumiraDx-Produkte unterliegen eventuell einem oder mehreren der folgenden erteilten oder angemeldeten Patente
JP6016168B, US20130309778, CN103097029, IN1657/DELNP/2013, PCT/GB2017/051946, ARP170101903, TW106123057
EP2613881, US9919313, JP6016168B, US9341620 CN103348245m EP2673643, JP5922153, US20130309778, CN103097029, IN1657/DELNP/2013, PCT/GB2017/051946, ARP170101903, TW106123057, CN103097029, IN1657/DELNP/2013, PCT/GB2017/051946, ARP170101903, TW106123057, US20160320374A1, IN5321/DELNP/2013, GB1815278.5
US9848386, US8606338, US8150424, US7937121, US7466979, US7187924
US9848386, US8606338, US8150424, US7937121, US7466979, US7187924
LumiraDx is an organization with a strong sense of integrity. Doing the right thing, working ethically and with high quality in all we do is at the heart of our values.
To be successful, we must recognize the interests of all of those we work with; our customers, employees, shareholders, investors, and suppliers, as well as the environment and the local communities in which we operate.
Our Code of Conduct contains general guidelines for conducting our business with the highest standards of ethics, integrity and in compliance with the law.
The principles and standards set out in the code are supported by internal policies and processes, which together create a framework to provide clarity on our responsibilities.
All stakeholders, including suppliers, customers and employees, are required to observe not only the guidelines, but also the spirit of our Code of Conduct.
We want our suppliers, customers, stakeholders and employees to feel safe and confident to speak up and raise concerns about anything they see that goes against our values, breaks the law, or breaches regulations or policies.
EthicsPoint is our global whistleblowing platform that enables our people to raise concerns confidentially and anonymously.
EthicsPoint are an independent, third-party provider who support LumiraDx to capture and investigate any concerns raised.
The service is currently online, and we’ll be launching a global telephone hotline in the coming weeks.
Please do not use the EthicsPoint integrity lines for product enquiries or to report adverse events. Visit the Customer Services page for instructions on where to submit questions on these matters.
LumiraDx ist immer bestrebt, in allen Bereichen des Unternehmens höchste Standards an Professionalität und ethischem Verhalten einzuhalten und unsere Praktiken zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass Sklaverei und Menschenhandel ein reales, aber verborgenes Problem in unserer Gesellschaft sind. Wir werden Sklaverei und Menschenhandel in unserem Unternehmen oder in unserer Lieferkette nicht dulden. Als Unternehmen mit ethischen Grundprinzipien verpflichten wir uns, in allen unseren Geschäftsbeziehungen integer zu handeln und wirksame Systeme und Kontrollen einzuführen und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass in unseren Lieferketten oder in unserem Unternehmen keine Form der Sklaverei auftritt.
Lesen Sie hier unser Modern Slavery Statement:
Below you will find the current LumiraDx EU licenses agreements and Service Terms available. Please read all documentation below carefully and to the end before using any LumiraDx technology. The use of our technologies implies acceptance of the license agreements:
LumiraDx ist bestrebt, qualitativ hochwertige Geräte zu liefern, die der REACH-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) in vollem Umfang entsprechen. Um dies zu unterstützen, hat LumiraDx eine Partnerschaft mit Assent für alle Anfragen zur Produktkonformität geschlossen. Es gibt zwei Möglichkeiten, Assent zu kontaktieren, um Informationen zur Konformität anzufordern:
1). Per E-Mail: Lumiradxrequests@assent.com
oder
2). Über das Kundenportal Request Compliance Information:https://request.assentcompliance.com/lumiradxrequests/
Dieses Portal bietet einen stärker automatisierten Ansatz für die folgende Verordnung:
EU Reach SVHC
LumiraDx GmbH
An der Hasenkaule 10
50354 Hürth
Deutschland
Tel. +49 2233 4605 200
Fax: +49 2233 4605 210
E-Mail: service.de@lumiradx.com
Veronique Ameye, David Walton, Uwe Klimpe
HRB 95919, Amtsgericht Köln
Ust. Id. : DE308770725
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