Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Januar 2023

1. Geltungsbereich

Verkäufe und Lieferungen der LumiraDx GmbH, Graz (nachfolgend: “LumiraDx”) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “Lieferbedingungen”), welche der Besteller („Besteller“ oder „Kunde“) durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn LumiraDx diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Lieferbedingungen gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von LumiraDx sind freibleibend. Ein Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LumiraDx zustande und richtet sich dann ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Lieferbedingungen. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch Lieferung der vom Kunden bestellten Ware. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LumiraDx. Wir behalten uns in dem Zusammenhang insbesondere vor, Bestellungen von Verbrauchern nicht zu akzeptieren bzw. nicht auszuführen.

2.2 LumiraDx behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind LumiraDx auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LumiraDx dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.

2.3 Der Außendienst von LumiraDx ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben oder rechtsverbindliche Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen zu machen.

3. Lieferfristen und -termine

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von LumiraDx schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller LumiraDx alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.2 Sofern LumiraDx mit dem Besteller nichts anders vereinbart, versendet LumiraDx die bestellten Waren an den Besteller; Einzelheiten dazu sind in nachstehender Ziffer 4 geregelt. Soweit regelmäßige Lieferungen von Reagenzien vereinbart sind, wird LumiraDx sie im Falle der Auslieferung bis zum 6. Werktag jedes vertraglich vereinbarten Liefermonats versenden.

3.3 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von LumiraDx liegende und von LumiraDx nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden LumiraDx für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LumiraDx berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. LumiraDx ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

3.5 LumiraDx kann aus begründetem Anlass in zumutbarem Umfang Teillieferungen vornehmen.

4. Versand, Gefahrübergang, Versicherungen

4.1 Wenn und soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren von LumiraDx an den Besteller versendet. Die Wahl der Versandart bleibt LumiraDx vorbehalten.

4.2 Die Lieferung von LumiraDx an den Besteller erfolgt gemäß CIP Incoterms 2010. Als Lieferort („Lieferort“) ist das jeweilige erste Logistikzentrum (Güterverteilzentrum) des Frachtführers in Österreich, das die Ware für den Transport an den Kunden erreicht, vereinbart. Am Lieferort gehen das Eigentum sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.

4.3 Pro Warenlieferung einschließlich Reagenzien wird dem Besteller eine Versandkostenpauschale in Höhe von 10 € zzgl. MwSt. berechnet, wenn der Bestellwert netto 100 Euro nicht übersteigt. Übersteigt der Bestellwert EUR 100 netto, erfolgt keine Berechnung von Versandkosten. Hiervon ausgenommen sind Teil- oder Fehllieferungen. Bei auf Wunsch des Bestellers erfolgenden Eilzustellungen und Samstagszustellungen berechnen wir eine erhöhte Versandkostenpauschale in Höhe unserer Nettoversandkosten zzgl. MwSt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von LumiraDx. Die darin genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Erfolgt die Lieferung des Liefergegenstandes erst 4 Monate nach Vertragsschluss aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, behält LumiraDx sich eine Preisanpassung vor.

5.2 Jede Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf ein angegebenes Bankkonto fällig. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn LumiraDx über den Betrag verfügen kann. Wir behalten uns vor, bei Neukundenbestellungen Vorkasse zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Bestellwert netto EUR 5.000 übersteigt oder aber der Besteller sich im Verzug befindet.

5.3 Soweit der Besteller nicht durch eine Mahnung von LumiraDx in Verzug gesetzt worden ist, kommt er in jedem Falle 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

5.4 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist LumiraDx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per annum zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.5 Wird LumiraDx nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist LumiraDx berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann LumiraDx unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

5.6 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.7 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.8 LumiraDx kann eine Belieferung des Kunden von einer Vorauszahlung des Rechnungsbetrages brutto abhängig machen.

6. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

6.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

6.2 Bei jeder Mängelrüge steht LumiraDx das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller LumiraDx notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. LumiraDx kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an LumiraDx auf Kosten von LumiraDx zurückschickt. Bei Rücksendungen sind die Geräte zu desinfizieren und die jeweiligen besonderen Gefahrenvorschriften zu beachten. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er LumiraDx zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z.B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.

6.3 LumiraDx ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen.

6.4 Der Besteller wird LumiraDx die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

6.5 Sofern LumiraDx Teile ersetzt hat, gehen die entfernten Teile in das Eigentum von LumiraDx über.

6.6 LumiraDx übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von LumiraDx zu vertreten sind.

6.7 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt LumiraDx, sofern der von dem Besteller beanstandete Mangel tatsächlich festgestellt wird.

6.8 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.

6.9 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für neu hergestellte Liefergegenstände beträgt 12 Monate, für gebrauchte Liefergegenstände 6 Monate, jeweils seit dem Zeitpunkt der Lieferung.

6.10 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen,
soweit nicht Ziffer 7 etwas anderes vorsieht.

6.11 Wenn und soweit in einer einem Produkt beigefügten Produktinformation oder Gebrauchsanleitung eine längere Gewährleistungsfrist als die in Ziffer 6.9 genannte für ein konkretes Produkt gewährt wird, so gilt zu Gunsten des Bestellers die längere Verjährungsfrist.

6.12 Teststreifen und Verbrauchmaterialien haben nur eine beschränkte Haltbarkeit oder aber ein Verfalldatum, die auf den Produktverpackungen bzw. in Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen genannt werden. Nach Ablauf des Haltbarkeits- oder Verfallsdatums dürfen die betreffenden Produkte nicht mehr verwendet werden.

7. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

7.1 LumiraDx haftet auf Schadensersatz

(i) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden;

(ii) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;

(iii) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetz und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;

(iv) ansonsten für schuldhaft von LumiraDx oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Personenschäden.
Die vorstehenden Bestimmungen über den Schadensersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch statt oder neben einem Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird.

7.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 7.1 erfüllt, haftet LumiraDx nicht auf Schadensersatz, d.h. LumiraDx haftet insbesondere nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit (außer in den in den Fallgruppen der Ziffer 7.1 genannten). LumiraDx haftet insbesondere auch nicht für die Folgen unsachgemäßer Änderung oder Behandlung der Ware, bei medizinisch technischen Geräten insbesondere nicht für durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien verursachte Schäden oder die Folgen mangelhafter Wartung seitens des Käufers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden

7.3 Die Ziffern 7.1 und 7.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7.5 Regressforderungen i.S.d. § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre von LumiraDx verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Überlassung von LumiraDx Waren und Dienstleistungen

8.1 Auf den Kauf und die Nutzung von Software sind die Bestimmungen der Endverbraucherverträge einschließlich des LumiraDx Platform Software Lizenzvertrages anwendbar.

8.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung wird der Kunde Waren / Produkte ausschließlich zur eigenen Nutzung erwerben und wird diese insbesondere nicht an Dritte weiterveräußern oder überlassen. Der Kunde versichert, daß er die Waren und Produkte evaluiert hat und daß diese für seinen beabsichtigten Verwendungszweck sowohl passen als auch klinisch geeignet sind.

8.3 Zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, so ist LumiraDX berechtigt, die Nutzung und/oder den Zugang zu LumiraDX-Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder zu beendigen.

8.4 Der Kunde wird die Warenzeichen und Marken sowie Originalverpackungen von LumiraDX respektieren und diese nicht mißbräuchlich verwenden.

9. Produkthaftung

Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er LumiraDx im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

10. Gewerbliche Schutzrechte

Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie LumiraDx die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch LumiraDx die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt LumiraDx von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen LumiraDx geltend machen mögen.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wenn und soweit in einem Produkt beigefügten Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen Bedingungen enthalten bzw. aufgeführt werden, die von diesen Lieferbedingungen abweichen, so gehen die Lieferbedingungen vor, allerdings nicht in den in Ziffer 6.11 genannten Fällen.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Klagenfurt. Dies gilt ebenso, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. LumiraDx ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.5 Ein Umtausch oder eine Rückgabe gelieferter Produkte ist ausgeschlossen, soweit die gelieferten Produkte mangelfrei sind.

Bessere GesundheitErfahrungenOutcomes

Wir unterstützen ein gesünderes Leben für Einzelpersonen, Communities und die Gesellschaft als Ganzes.

Wir ermöglichen responsive, persönliche Beziehungen zwischen Patienten und Versorgungsteams.

Wir kontrollieren und senken Kosten zur Entlastung des Budgets von medizinischen Einrichtungen.

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